Anmeldung
Den Anmeldebogen erhältst du hier online oder bei deiner persönlichen Anmeldung im Schüler-Service.
Folgende Unterlagen darfst du für deine Anmeldung keinesfalls vergessen:
- Original des Jahreszeugnisses (Schuljahr 2023/24)
- Je eine Kopie von Geburtsurkunde, Meldezettel, Staatsbürgerschaftsnachweis (bzw. Reisepasskopie)
Für eventuelle Anfragen steht dir das Schüler-Service der HLW Leoben gerne auch unter der Tel. Nr.: 05 0248 077 zur Verfügung.
Sollte das Sekretariat gerade nicht besetzt sein, ist unser Schulwart in der Schulwartloge (Eingangshalle EG) erreichbar.
Alle Formulare, die zur Aufnahme benötigt werden, findest du gleich darunter.
Du kommst aus der AHS oder NMS mit „Standard AHS“:
- positiver Abschluss der 8. Schulstufe – nicht berücksichtigt werden dabei negative Beurteilungen in Latein, Geometrisches Zeichnen sowie in zusätzlichen schulautonomen Pflicht- und Schwerpunktgegenständen
Du kommst aus der NMS mit Leistungsniveau „Standard“:
- Du hast in Mathematik, Deutsch und Englisch jeweils ein „Sehr gut“ oder ein „Gut“? Dann gilt dasselbe wie oben
- Hast du ein „Befriedigend“ oder „Genügend“ musst du im betroffenen Gegenstand eine Aufnahmsprüfung machen
Wenn du im Jahreszeugnis ein „Nicht genügend“ aufweist, darfst du auch nicht zu einer Aufnahmeprüfung antreten, sondern musst dir diese Note im Herbst durch eine Wiederholungsprüfung an der bisherigen Schule ausbessern.
Auch eine Aufstiegserlaubnis mit einem „Nicht genügend“ gilt nicht für einen Übertritt in eine berufsbildende Schule.
Bezüglich etwaiger Aufnahmsprüfungen siehe Termine oder kontaktiere uns.
Du kommst aus der AHS oder NMS mit „Standard AHS“:
- positiver Abschluss der 8. Schulstufe – nicht berücksichtigt werden dabei negative Beurteilungen in Latein, Geometrisches Zeichnen sowie in zusätzlichen schulautonomen Pflicht- und Schwerpunktgegenständen
Du kommst aus der NMS mit Leistungsniveau „Standard“:
- Du hast in Mathematik, Deutsch und Englisch jeweils ein „Sehr gut“, „Gut“ oder „Befriedigend“? Dann gilt dasselbe wie oben
- Hast du ein „Genügend“ musst du im betroffenen Gegenstand eine Aufnahmsprüfung machen
Wenn du im Jahreszeugnis ein „Nicht genügend“ aufweist, darfst du auch nicht zu einer Aufnahmeprüfung antreten, sondern musst dir diese Note im Herbst durch eine Wiederholungsprüfung an der bisherigen Schule ausbessern.
Auch eine Aufstiegserlaubnis mit einem „Nicht genügend“ gilt nicht für einen Übertritt in eine berufsbildende Schule.
Bezüglich etwaiger Aufnahmsprüfungen siehe Termine oder kontaktiere uns.
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HLW Leoben – Höhere Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe
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Tel: +43 5 0248 077
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